Themen: Innen-Politik, Partei-Politik
Regionen: International, Europa
Die deutschen Verfassungsschutzbehörden bewerten die AfD je nach Bundesland unterschiedlich. Das Bundesamt hatte die Partei 2025 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, darf diese Bezeichnung wegen eines Eilverfahrens aber vorläufig nicht verwenden. Das Verwaltungsgericht Köln sah zwar verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, jedoch noch keine das Gesamtbild prägende verfassungsfeindliche Grundtendenz. In Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen dürfen Landesbehörden die AfD als gesichert rechtsextremistisch bezeichnen. Die Einstufung ist in Sachsen rechtsverbindlich; in mehreren anderen Ländern laufen Verfahren oder ruhen. Als Verdachtsfall gilt die Partei offiziell in Bayern, Baden-Württemberg, Bremen und Hessen, wobei einzelne Bewertungen gerichtlich angefochten werden. Berlin und Mecklenburg-Vorpommern bestätigen ihre Beobachtung nicht öffentlich, weil die dortigen Regeln dies erst bei einer höheren Stufe vorsehen. Im Saarland, Schleswig-Holstein und Hamburg wird der jeweilige Landesverband nicht als Verdachtsfall geführt.