Themen: CH-Politik, Leben
Regionen: Schweiz, Bern/Freiburg
Die von den Berner Stimmberechtigten Anfang 2022 mit über 80 Prozent angenommene Regelung gegen gewerbsmässige Airbnb-Kurzvermietungen ist weiterhin nicht in Kraft. Eine Beschwerde des Hauseigentümerverbands Bern und Umgebung sowie von Privatpersonen liegt seit rund zwei Jahren beim Verwaltungsgericht. Das Gesetz soll in den für Wohnen vorgesehenen Teilen der Altstadt Kurzvermietungen von mehr als 90 Logiernächten untersagen: je nach Gebiet ab dem zweiten Stock oder nur in Dachgeschossen. Ausgangspunkt war eine 2017 überwiesene Motion gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Die Stadt Bern sieht derzeit keine stadtweite Verdrängung von regulärem Wohnraum durch Kurzzeitvermietungen und will die Einschränkung deshalb vorläufig nicht auf weitere Quartiere ausdehnen. Im Juni 2025 verzeichnete die Altstadt relativ am meisten aktive Airbnb-Angebote, nämlich 26 pro 1000 Wohnungen. Bei Baugesuchen verlangt die Stadt bereits heute bei Bedarf Konzepte, die eine Kurzvermietung ausschliessen.