Themen: CH-Politik, Umwelt
Regionen: Schweiz, Basel/NWCH
29 von 86 Baselbieter Gemeinden müssen ihre Bauzonen bis zum 1. Mai 2027 verkleinern. Der Kanton rechnet damit, dass nicht alle Kommunen die Vorgabe fristgerecht erfüllen. An einem Informationsanlass forderte er Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter deshalb auf, die Rückzonungen vorzubereiten. Zunächst sollen Gemeinden auf geeigneten Flächen kommunale Planungszonen erlassen. Damit können betroffene Grundstücke vorläufig nicht verändert werden. Die Bau- und Umweltschutzdirektion hält zudem fest, der Kanton werde selbst erforderliche Massnahmen treffen, falls Gemeinden die planungsrechtlichen Schritte nicht rechtzeitig umsetzen. Auslöser ist das eidgenössische Raumplanungsgesetz. Es verlangt eine nach innen gerichtete Siedlungsentwicklung und einen haushälterischen Umgang mit Boden. Bauzonen sollen den Bedarf der nächsten 15 Jahre abdecken; bei weniger als 90 Prozent Auslastung gelten die Reserven als zu gross. Rückzonungen sind umstritten, weil sie den Wert betroffener Grundstücke senken können.