Themen: Innen-Politik, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Ein Zürcher Abschleppdienst wird wegen mutmasslich überhöhter Gebühren angezeigt. Ein Garagist, dessen Fahrzeug vor rund einem Jahr abgeschleppt wurde, soll für dessen Herausgabe 4000 Franken bezahlen sollten. Er wehrt sich mit einer Anzeige und begründet dies damit, dass andere Betroffene vor ähnlichen Forderungen geschützt werden sollen. Nach Darstellung seines Anwalts dürfen Abschleppkosten zwar grundsätzlich den Fahrzeughaltenden belastet werden, eine tolerierte Gebühr liege jedoch bei etwa 125 Franken. Hohe Barforderungen und das Zurückbehalten des Fahrzeugs zur Durchsetzung der Zahlung seien nicht zulässig. Auch der Kanton Zürich hält fest, Abschleppen müsse verhältnismässig sein; die Praxis könne als Nötigung oder Erpressung geahndet werden. Ein Entscheid des Zürcher Obergerichts von 2016 wird als Präzedenzfall angeführt. Das Unternehmen war bereits 2022 mit 13'500 Franken gebüsst worden. Seither wechselten laut Bericht Firmenname und Geschäftsführung, während die verlangten Summen weiter gestiegen seien.