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Zürcher Bezirksrat entscheidet: Gewerbler:innen dürfen nicht auf dem Trottoir parkieren

TSRI
Zürcher Bezirksrat entscheidet: Gewerbler:innen dürfen nicht auf dem Trottoir parkieren

Themen: CH-Politik, Leben

Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur

Der Zürcher Bezirksrat hat die Sonderregel zum Parkieren auf Trottoirs in der städtischen Parkkartenverordnung als Verstoss gegen Bundesrecht beurteilt. Er hiess damit einen Rekurs des Fussgängervereins Zürich, von Fussverkehr Schweiz sowie des Blinden- und Sehbehindertenverbands gut. Trottoirs seien ausschliesslich Fussgänger:innen vorbehalten; eine Zulassung von Motorfahrzeugen schränke den Schutzraum der besonders verletzlichen Verkehrsteilnehmenden ein. Die Verordnung war im Vorjahr an der Urne angenommen worden und hätte Handwerksbetrieben, Spitex und Ärzt:innen das Abstellen auf Trottoirs weiterhin erlaubt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Der Stadtzürcher Gewerbeverband warnt vor Schwierigkeiten bei Arbeit und Versorgung in der Stadt und fordert gemeinsam mit der städtischen FDP einen Weiterzug ans Verwaltungsgericht. Das Sicherheitsdepartement prüft diesen Schritt. Offen ist zudem, ob weitere Teile der Verordnung betroffen sind. Ab 1. Januar soll die Anwohnerparkkarte nach dem Bieler Modell gelten: Ihr Preis richtet sich nach dem Fahrzeuggewicht statt pauschal 300 Franken zu betragen.

TSRI

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