Themen: CH-Politik, Leben
Regionen: Schweiz, Zentralschweiz
Der Kanton Zug reagiert auf die Wohnungsnot mit einer Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes. Bei einer Leerwohnungsziffer von 0,2 Prozent sind freie Wohnungen rar und die Mieten hoch. In Wohn- und Mischzonen sollen Bauherrschaften grundsätzlich ein zusätzliches Stockwerk und bis zu zehn Prozent mehr Fläche realisieren dürfen, wenn sie mindestens eine preisgünstige Wohnung schaffen. Auch einfache Bebauungspläne sollen zusätzliche Reserven ermöglichen, sofern der grösste Teil der Mehrfläche für günstigen Wohnraum verwendet wird. Neu sind zeitlich befristete «Weisse Zonen» vorgesehen, in denen mindestens 40 Prozent der Wohnungen preisgünstig sein müssen. Zudem sollen Vorgaben für Bebauungspläne gelockert und mehr Gesuche vereinfacht bewilligt werden können. Beschwerdeverfahren sollen beschleunigt, Fristen angepasst und Verfahren digitalisiert werden. Eine konkrete Prognose zur Zahl zusätzlicher Wohnungen liegt nicht vor. Nach der öffentlichen Vernehmlassung folgt der politische Prozess.