Themen: Innen-Politik, Gesellschaft
Regionen: Schweiz, Zentralschweiz
Seit dem 1. Juli 2026 können Auswärtige die Führerprüfung in Zug nur noch in Ausnahmefällen ablegen. Voraussetzung ist ein Arbeits- oder Ausbildungsplatz im Kanton oder eine Anmeldung als Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter. Die Neuregelung löste Kritik aus, wird von Zug jedoch verteidigt.