Themen: Gesundheit, Sicherheit
Seit dem 1. Juli 2026 können Auswärtige ihre Führerprüfung nur noch in Ausnahmefällen im absolvieren. Heisst: Personen müssen ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz im haben oder in Zug als Wochenaufenthalter gemeldet sein. Die Neuregelung sorgte . ...