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Zuger Stadttunnel: Betroffene Eigentümerin wehrt sich

Zentralplus
Zuger Stadttunnel: Betroffene Eigentümerin wehrt sich

Themen: CH-Politik, Technologie, Leben

Regionen: Schweiz, Zentralschweiz

Der Kanton Zug hat im Gebiet Frauensteinmatt eine Planungszone beschlossen, um Grundstücke für ein mögliches Portal des Stadttunnels freizuhalten. Der geplante Tunnel würde vom Gubelloch bis zur Frauensteinmatt führen und den Verkehr um die Stadt Zug herumleiten. Konkrete Stadttunnelprojekte scheiterten bei der Zuger Bevölkerung bereits zweimal an der Urne, zuletzt 2024. Trotzdem ist die Idee nicht endgültig aufgegeben: Eine Mehrheit des Zuger Kantonsrats verlangte, dass der Kanton die Möglichkeit für ein späteres Projekt sichert. Die Planungszone betrifft elf Grundstücke und kann für die Eigentümerschaft Bauverbote bedeuten. Betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer leisten Widerstand gegen die Einschränkungen. Von der Zone sind auch günstige Wohnungen betroffen. Damit steht die langfristige Sicherung einer Verkehrsoption im Konflikt mit den Bau- und Nutzungsinteressen der betroffenen Liegenschaftsbesitzer.

www.zentralplus.ch

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