Themen: CH-Politik, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Zentralschweiz
Das Zuger Verwaltungsgericht hat die Beschwerden zweier Anwohner gegen den geplanten Steg am Seeuferweg abgewiesen. Der rund 200'000 Franken teure Steg soll eine etwa 30 Meter lange Lücke zwischen Hafenrestaurant und Strandbad schliessen und vorerst während zehn Jahren bestehen. Die Beschwerdeführer hatten Befangenheit, fehlende Zustimmung eines angrenzenden Eigentümers, Eingriffe in Flora, Fauna und Ortsbild sowie Lärm, Littering und eine Entwertung ihres Bootshauses geltend gemacht. Das Gericht sah dafür keine ausreichenden Gründe. Es hält fest, dass nur ein kleiner Teil des Bootshauses besser einsehbar werde und die Nutzung des Grundstücks nicht wesentlich eingeschränkt sei. Geplante Güselkübel und der durchgehende Weg könnten Littering zudem mindern; Partys seien ohne Bänkli und bei vier Metern maximaler Breite unwahrscheinlich. Die Denkmalpflege beurteilte den flachen Steg als ortsbildverträglich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da vor Bundesgericht eine Beschwerde hängig ist.