Themen: Innen-Politik, Gesellschaft
Regionen: Schweiz, Romandie
Das Bundesgericht hat einen 76-jährigen Solothurner zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt, weil er seine Frau vor rund zehn Jahren in einer Genfer Vorortsgemeinde erwürgt hatte. Der Mann, einst Wirtschaftsanwalt und Verwaltungsrat grosser Unternehmen sowie in der Schweizergarde engagiert, hatte die Tat zunächst bestritten. Nach einer erstinstanzlichen Verurteilung räumte er ein, seine Frau bis zum Tod gewürgt zu haben. Er erklärte dies jedoch als unbeabsichtigten Unfall im Zusammenhang mit einem Sexspiel. Ein Genfer Berufungsgericht akzeptierte diese Darstellung zunächst. Das Bundesgericht führte in der Folge zu einem weiteren Verfahrensgang auf unteren Instanzen. Das nun letzte Urteil aus Lausanne beurteilt die Tat nicht als Mord, aber als brutale Tötung. Nach rund 500 Tagen Untersuchungshaft und einer längeren Zeit in Freiheit muss der Verurteilte erneut und für eine längere Dauer ins Gefängnis.