Themen: Leben, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt, International, Europa
Beim Umzug nach Deutschland bleibt der Anspruch auf schweizerische Arbeitslosentaggelder während höchstens drei Monaten bestehen. Vor der Ausreise muss bei dem zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum ein Leistungsexport beantragt werden. Erfüllt die betroffene Person die Voraussetzungen, stellt das RAV das Formular PD U2 aus. Mit diesem Dokument kann sie sich bei der zuständigen deutschen Arbeitslosenverwaltung anmelden und dort während bis zu drei Monaten weiterhin die schweizerische Arbeitslosenentschädigung beziehen.