Themen: Innen-Politik, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Romandie
Ein Ingenieur verlangte nach dem Ende seiner Tätigkeit bei einer Waadtländer Firma unter anderem 103'015 Franken Lohn für angebliche Überstunden. Die Firma hatte die Arbeitszeit nicht korrekt erfasst; der Angestellte hatte deshalb eine eigene Zeiterfassung erstellt. Das Arbeitsgericht hielt jedoch weder die Aufzeichnungen der Firma noch jene des Ingenieurs für verwertbar. Der Richter hörte Zeugen an und schätzte, dass der Ingenieur durchschnittlich drei Überstunden pro Woche geleistet hatte. Auf dieser Grundlage sprach ihm das Gericht 12'370 Franken zu. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid am 18. August 2026 im Urteil 4A_58/2026.