Themen: Innen-Politik, Gesundheit
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Ein Zürcher Arbeitgeber schloss für seine Angestellten eine Krankentaggeldversicherung ab. Im Fragebogen gab er an, in den vergangenen fünf Jahren habe es weder schwerwiegende körperliche Erkrankungen oder Unfälle noch Suchtprobleme bei den Angestellten gegeben. Im folgenden Jahr wurde ein Angestellter wegen einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig. Die Versicherung warf dem Arbeitgeber falsche Angaben vor, kündigte den Vertrag und verlangte 36'782 Franken zurück. Das Sozialversicherungsgericht Zürich und das Bundesgericht erklärten die Kündigung für ungültig: Im Fragebogen sei nicht nach psychischen Erkrankungen gefragt worden. Das Bundesgericht entschied den Fall 4A_290/2026 am 19. August 2026.