Themen: Innen-Politik, Gesellschaft
Regionen: Schweiz, Romandie
Das Bundesgericht hat Ende Oktober in fünf Genfer Fällen zugunsten bettelnder Menschen entschieden und die Praxis der Polizei eingeschränkt. Eine Busse von 350 Franken war unter anderem auf ungenaue Angaben wie «in der Nähe» eines Geschäfts gestützt worden. Für eine verbotene unmittelbare Nähe braucht es laut früherer Rechtsprechung eine Distanz von weniger als zwei Metern. Zudem muss geklärt sein, ob Betroffene das Verbot in einer verständlichen Sprache kannten. Bussen dürfen erst folgen, wenn mildere Mittel wie Wegweisung oder Verwarnung wirkungslos waren; entsprechende Schritte fehlten in den Rapporten. Die Entscheide knüpfen an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2021 an, wonach ein pauschales Bettelverbot Menschenrechte verletzt. Für Mittellose könnten sie das Risiko verringern, dass unbezahlte Bussen zu Ersatzfreiheitsstrafen führen.