Themen: CH-Politik, Demokratie, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt, International, Europa
Der Beitrag erläutert, dass die Gemeindeautonomie in der Schweiz zwar durch Artikel 50 der Bundesverfassung gewährleistet, inhaltlich jedoch vom kantonalen Recht bestimmt wird. Deshalb gebe es 26 unterschiedlich ausgestaltete Gemeindeautonomien. Sie seien mehr als kommunale Selbstverwaltung und dienten zusammen mit dem Föderalismus einer freiheitlichen Staatsordnung. Die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung wird demgegenüber als verwaltungstechnisch geprägter Staatsvertrag bewertet, der das schweizerische Verständnis nicht vollständig abbilde. Für die Bilateralen III seien die konkreten Folgen für Gemeinden laut Autor noch unklar und vom Bundesrat wie vom Gemeindeverband zu wenig untersucht worden. Freier Marktzugang könnte kommunale Steuereinnahmen stärken, während Sozialhilfeausgaben steigen könnten. Gemeinden mit eigenen Kraftwerken dürften durch ein Stromabkommen an Handlungsfreiheit verlieren. Als besonders problematisch gilt die dynamische Rechtsübernahme: EU-Recht könnte über Anpassungen des kantonalen Rechts indirekt kommunale Entscheidungsräume und die Gestaltungsfreiheit von Gemeindeversammlungen oder Parlamenten begrenzen. Der Autor fordert eine vertiefte Analyse für Behörden und Stimmbürgerschaft.