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Bundesgericht gibt Familie recht

Zentralplus

Themen: Migration/Asyl, Innen-Politik

Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur

Das Bundesgericht hat einem eingebürgerten Mann aus Gambia den Nachzug seiner unehelichen Tochter in die Schweiz erlaubt. Es hob damit einen Entscheid der Zürcher Kantonsbehörden auf, die sein Gesuch abgelehnt hatten. Nach deren Auffassung war der Familiennachzug zu spät beantragt worden: Der Vater hätte das Gesuch innert fünf Jahren nach Kenntnis seiner Vaterschaft einreichen müssen. Das Bundesgericht beurteilte die Frist anders und stellte sich auf die Seite der Familie. Massgeblich sei nicht der Zeitpunkt, in dem der Mann von seiner Vaterschaft erfahren habe. Die fünfjährige Frist für das Gesuch beginne erst mit der rechtlichen Anerkennung der Vaterschaft. Da das Gesuch nach diesem Zeitpunkt rechtzeitig eingereicht worden sei, darf die Tochter nachziehen.

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