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«Der Stadtrat darf nicht Vorgaben streichen, die ihm nicht passen»

PS Zeitung
«Der Stadtrat darf nicht Vorgaben streichen, die ihm nicht passen»

Themen: CH-Politik, Demokratie, Innen-Politik

Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur

Der Zürcher Stadtrat darf laut Staatsrechtsprofessor Andreas Glaser nicht pauschal bei Projekten sparen, die von der Stimmbevölkerung beschlossen wurden. Besonders betrifft dies das 365-Franken-Abo für den öffentlichen Verkehr, das die Stimmberechtigten im September 2025 angenommen haben. Weil die Initiative als allgemeine Anregung formuliert war, besitzt der Stadtrat Spielraum bei der Ausarbeitung, muss aber deren klaren Kern einhalten: Das Abo soll 365 Franken kosten. Nun kann der Gemeinderat innert eines Jahres über die Vorlage des Stadtrats entscheiden oder einen eigenen Entwurf vorlegen; anschliessend entscheidet voraussichtlich das Volk. Glaser verweist auf ein Bundesgerichtsurteil zur kantonalen Kulturland-Initiative von 2015, wonach angenommene Initiativen entsprechend umzusetzen sind. Anders beurteilt er die vorgesehenen Ausgaben für Hauskäufe: Dort erlaubt das Parlament der Regierung zwar bis zu 600 Millionen Franken, verpflichtet sie jedoch nicht, diesen Betrag auszuschöpfen. Sparen müsse der Stadtrat bei anderen Budgetposten.

www.pszeitung.ch

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