Themen: CH-Politik, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Basel/NWCH
Im Kanton Basel-Landschaft gelangen am 27. September die HEV-Initiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe» und ein Gegenvorschlag des Landrats zur Abstimmung. Kernfrage ist, ob bei Aufzonungen innerhalb der Bauzone eine Mehrwertabgabe erhoben werden soll. Die Initiative sieht 20 Prozent bei Einzonungen und 30 Prozent bei Umzonungen vor, nicht aber bei Aufzonungen. Der Gegenvorschlag erlaubt bei Aufzonungen höchstens 30 Prozent des Bodenmehrwerts. Bei Um- und Aufzonungen würden Gemeinden nach dem Gegenvorschlag 90 Prozent der Einnahmen erhalten, nach der Initiative bei Umzonungen 75 Prozent. Die Abgabe soll unter anderem Entschädigungen für Rückzonungen finanzieren. Das Bundesgericht hatte das Gesetz von 2019 teilweise als bundesrechtswidrig beurteilt, weil es Abgaben bei Um- und Aufzonungen ausschloss und eine Freigrenze von 50'000 Franken vorsah. Die Parteien vertreten unterschiedliche Parolen; SP, Grüne, GLP und EVP empfehlen ein doppeltes Nein, um die laufende Gesetzesrevision fortzuführen.