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Freizeitpark: Das gilt, wenn viele Attraktionen geschlossen sind

beobachter.ch
Freizeitpark: Das gilt, wenn viele Attraktionen geschlossen sind

Themen: Leben

Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt

Besucherinnen und Besucher eines Freizeitparks müssen einzelne geschlossene Anlagen grundsätzlich akzeptieren, etwa bei Wetter, Wartung oder technischen Problemen. Sind jedoch viele Attraktionen oder zentrale Hauptattraktionen nicht verfügbar, kann eine teilweise Rückerstattung verlangt werden. Voraussetzung ist, dass der Park die Einschränkungen vor dem Besuch nicht genügend kommuniziert hat und der Aufenthalt objektiv deutlich weniger wert war als erwartet. Massgeblich sind Hinweise auf dem Ticket, auf der Website oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen; viele Parks schliessen Erstattungen für einzelne Attraktionen aus. Betroffene sollten die geschlossenen Angebote mit Fotos oder Screenshots dokumentieren, freundlich reklamieren und eine schriftliche Stellungnahme verlangen.

www.beobachter.ch

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