Themen: Wirtschaft/Finanzen, Leben
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Eine Frühpensionierung führt meist zu tieferen Vorsorgeleistungen: Erwerbseinkommen fallen weg, Beitragsjahre und Zinserträge fehlen. Nach dem Ende der Erwerbstätigkeit sind Einzahlungen in die Säule 3a nicht mehr zulässig. Bankkonten können bis zum AHV-Referenzalter bestehen bleiben; mehrere gestaffelt aufgelöste Konten können die Auszahlungssteuer senken. Bei Lebensversicherungen müssen Betroffene mit der Gesellschaft über eine prämienfreie Weiterführung oder eine Auflösung zum Rückkaufswert entscheiden. AHV-Beiträge bleiben bis zum Referenzalter geschuldet, auch bei vorbezogener Rente. Ein Vorbezug um ein beziehungsweise zwei Jahre reduziert die Rente lebenslang um 6,8 beziehungsweise 13,6 Prozent; seit 2024 ist auch ein monatsweiser Vorbezug möglich. In der Pensionskasse gelten Reglement und tieferer Umwandlungssatz, während weitere Beitragsjahre fehlen. Gesetzlich ist ein Bezug ab 63 möglich, viele Kassen erlauben ihn ab 58; Teilpensionierungen sind möglich. Eine frühzeitige Finanzplanung soll Engpässe und Fehlentscheide vermeiden.