Themen: CH-Politik, Innen-Politik, Leben
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Der Zürcher Gemeinderat will den Entscheid des Bezirksrats zum Trottoirparkieren ans Verwaltungsgericht weiterziehen. Mit 94 zu 22 Stimmen unterstützte das Parlament den Rekurs gegen das Urteil, wonach die geplante Regelung gegen Bundesrecht verstösst. Der vor knapp einem Jahr vom Stimmvolk angenommene Parkplatzkompromiss sieht vor, dass Lieferant:innen, Handwerker:innen und Spitexpersonal ihre Fahrzeuge ausnahmsweise auf dem Trottoir abstellen dürfen, wenn kein anderer Platz verfügbar ist. Der Fussgängerverein Zürich, Fussverkehr Schweiz sowie der Blinden- und Sehbehindertenverband hatten dagegen geklagt und im August 2026 vor dem Bezirksrat recht erhalten. Dieser hielt fest, Trottoirs seien ausschliesslich dem Fussverkehr vorbehalten; die Parkkartenverordnung beschneide den Schutzraum besonders verletzlicher Verkehrsteilnehmender. Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart und die Ratsmehrheit betrachten das Abstellen als gesteigerten Gemeingebrauch, für den die Stadt zuständig sei. Grüne und AL wollten das Urteil akzeptieren. Die AL warnte, ein Verfahren mit ungewissem Ausgang verzögere die Gewerbeparkkarte weiter.