Themen: CH-Politik, Ungleichheit, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Die Stadt Zürich will den 2023 an der Urne beschlossenen Mindestlohn möglichst vor Februar 2027 einführen. Das Bundesgericht bestätigte am 10. Juni grundsätzlich die Kompetenz der Stadt. Wenige Tage später beschloss das Bundesparlament jedoch, Gesamtarbeitsverträgen Vorrang vor kantonalen und kommunalen Mindestlöhnen zu geben. SP, Grüne und Gewerkschaften haben dagegen das Referendum ergriffen; die Abstimmung dürfte im Februar stattfinden. Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes gilt eine Ausnahmeklausel: Führt eine Gemeinde ihren Mindestlohn vorher ein, bleibt er bestehen, auch falls das Referendum scheitert. Offen sind noch Kontrollinstanz, Berechnung und Übergangsfristen für Unternehmen. Sozialvorsteherin Céline Widmer rechnet dennoch mit einer rechtzeitigen Verordnung. Gemäss einer Bundeserhebung könnten 17'000 Vollzeitbeschäftigte mit weniger als 23 Franken Stundenlohn profitieren, insbesondere Frauen und Migrant:innen in Reinigung, Detailhandel und Gastronomie.