Themen: Gesundheit, CH-Politik, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Die einheitliche Finanzierung von Gesundheitsleistungen EFAS tritt 2028 in Kraft, 19 Jahre nach Einreichung der parlamentarischen Initiative. Kantone und Versicherer sollen künftig bei Spital- und ambulanten Leistungen denselben Anteil tragen. In der Abstimmungskampagne 2024 war die Reform wiederholt mit der Aussicht auf sinkende Krankenkassenprämien verbunden; Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider erklärte, Versicherte würden den Unterschied spüren. Diese Erwartung wird inzwischen weitgehend relativiert. Die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung stiegen 2025 um 247 Franken pro versicherte Person, insgesamt um rund 2,2 Milliarden Franken. EFAS verlagert laut den genannten Zahlen 1,6 Milliarden Franken von den Prämien zu den Steuern und kann damit nicht einmal einen Jahresanstieg auffangen. Das Bundesamt für Gesundheit erwartet zudem keine unmittelbar sichtbaren Effekte auf die Prämien. Gefordert wird deshalb, dass Versicherer die Entlastung je Kanton offenlegen.