Themen: Demokratie, Innen-Politik
Regionen: International, Europa
Vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt kursieren Falschbehauptungen über angeblich leicht manipulierbare Briefwahlstimmen. Die Landeswahlleitung verweist auf Wahlschein- und Wählerverzeichnisse, die Mehrfachwahl verhindern sollen: Ersatzwahlscheine machen frühere Unterlagen ungültig, und Briefwählende dürfen im Wahllokal nur mit Wahlschein abstimmen. Abweichende Zustelladressen werden der Meldeadresse mitgeteilt; Unterlagen für Dritte erfordern eine Vollmacht. Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag um 18 Uhr eintreffen und werden in Gemeinden verschlossen, teils verplombt und nach dem Mehr-Augen-Prinzip verwahrt. Mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstands zählen öffentlich aus; strittige Stimmzettel werden dokumentiert und später durch den Kreiswahlausschuss beurteilt. Fachleute sehen keinen wesentlichen Unterschied zur Urnenwahl bei der Auszählung. Bei der geheimen Stimmabgabe bleibt die Briefwahl anfälliger für Druck im privaten Umfeld, doch Hilfspersonen in Pflegeheimen sind an den erklärten Wählerwillen und die Geheimhaltung gebunden. Frühere Manipulationsfälle betrafen vor allem Kommunalwahlen; das Bundesverfassungsgericht wertet die erleichterte Wahlteilnahme höher als die geringere Absicherung des Wahlgeheimnisses.