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Le 2e pilier, un atout RH à part entière

letemps.ch
Le 2e pilier, un atout RH à part entière

Themen: Wirtschaft/Finanzen, Leben

Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt

Die berufliche Vorsorge ist neben Lohn, Boni, Ferien und weiteren Leistungen ein Teil der Gesamtvergütung. Unternehmen können über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinausgehen, etwa indem sie einen grösseren Anteil der Beiträge finanzieren oder Vorsorgepläne auf unterschiedliche, objektiv definierte Gruppen ausrichten. Kriterien können Funktion, Dienstalter, Lohn oder Alter sein. Der Beitrag stellt die zweite Säule als Mittel dar, um qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen und Mitarbeitende zu halten: Bei gleichem Lohn können Beiträge, Leistungsniveau und Gestaltungsmöglichkeiten des Vorsorgeplans entscheidend sein. Relevant sei auch der Schutz bei Invalidität und Todesfall, nicht nur die Altersrente. Damit diese Leistungen wahrgenommen werden, sollen Personalabteilungen technische Begriffe wie versicherter Lohn, Umwandlungssatz oder Risikoleistungen verständlich erklären, etwa durch jährliche Präsentationen, Schulungen und Einzelgespräche. Der Fonds interprofessionnel de prévoyance des Centre patronal begleitet nach eigenen Angaben 5800 angeschlossene Unternehmen und Selbstständige mit Informationsangeboten.

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