Themen: CH-Politik, Reisen & Ferne Welt, Gesellschaft
Regionen: International, Europa
Eine vorläufig vereinbarte Reform der EU-Fahrgastrechte soll Anträge auf Entschädigung nach Verspätungen und Annullierungen vereinfachen. Flug-, Bus- und Schiffspassagiere sollen ein gemeinsames Formular nutzen können, falls das Unternehmen keines anbietet; für Bahnreisende besteht bereits ein eigenes Formular. Für Rückerstattungen über Reisebüros sollen klarere Vorgaben gelten, darunter eine Frist von sieben Tagen. Bus- und Schiffspassagiere erhalten wie Bahnreisende drei Monate für Beschwerden und können sich bei ausbleibender Antwort an Behörden wenden. Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sollen im Flugverkehr eine notwendige Begleitperson kostenlos mitnehmen dürfen, wie dies bei Bus, Bahn und Schiff bereits möglich ist. Zuständige Behörden sollen Verkehrsunternehmen künftig auch ohne individuelle Beschwerde kontrollieren und befragen können. Die Änderungen müssen noch formell von der EU verabschiedet werden; ihr Inkrafttreten ist offen. Eine Eurobarometer-Umfrage von 2024 zeigte, dass Bahn- und Flugreisende ihre Rechte deutlich besser kennen als Fernbus- und Fährpassagiere.