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Liebes-Richter von Lausanne gibt Weltwoche die Schuld – Inside Paradeplatz

Inside Paradeplatz
Liebes-Richter von Lausanne gibt Weltwoche die Schuld – Inside Paradeplatz

29.5.2026 Am Bundesgericht herrscht helle Panik. Grund ist eine Liebe im Gerichtsbetrieb. Yves Donzallaz von der SVP und Beatrice van de Graaf, auch von der Volkspartei, arbeiteten zusammen, wurden ein enges Paar, jetzt sind sie auseinander. Das Ganze führt die wichtigste Institution der 3. Macht im Land in Schieflage. Heute geht Donzallaz im Tages-Anzeiger in die Gegenoffensive. Er beschwichtigt, er schiebt Paragraphen vor. Vor allem gibt er der Weltwoche und ihrem Autor Christoph Mörgeli die Schuld, der die Amour Fou aufgedeckt hatte. „Aus meiner Sicht war unsere Liebesgeschichte nicht illegal“, meint Donzallaz im Tagi. „Aber sie bot einem Journalisten der ‚Weltwoche‘ – die bekanntermassen der verlängerte Arm der SVP ist – eine Möglichkeit, die Sache aufzugreifen, aufzubauschen und daraus eine ‚Staatsaffäre‘ zu machen.“ „Um dann, zusammen mit Vertretern der Partei, den Rücktritt der beiden betroffenen Richter zu fordern.“ Nicht die Liebenden, die höchstrichterlich grösste menschliche Schicksale besiegeln, sind das Problem. Sondern der Überbringer der Nachricht. Wie immer. Donzallaz schildert, wie er und die Richterin sich bei „Gartenscheren, Kettensägen und Holzhäckslern“ an Ostern 2025 näher gekommen waren. Kurz darauf, im Mai 2025, gings los. Ab da waren die beiden laut Donzallaz ein Paar. Sturm und Drang der beiden Juristen dauerte einige Monate. „Es war wie oft bei der Liebe: Es gab einen Anfang, einen Höhepunkt – und ein Ende.“ „Sie kam seltener zu mir ins Unterwallis, verbrachte mehr Zeit in Schwyz. Wir beschlossen, an Ostern 2026 Bilanz zu ziehen.“ „Wir stellten fest, dass sich die Sache abgekühlt hatte, dass wir kein gemeinsames Lebensprojekt hatten – dass wir am Ende angelangt waren.“ Alles derart kurz, dass die Schwelle zur Offenlegung und dem Schaffen von Transparenz nicht überschritten gewesen sei. Oder doch? „Uns war auch bewusst, dass die Situation rechtlich problematisch geworden wäre, wenn wir uns für ein gemeinsames Leben entschieden hätten.“ „Einer von uns hätte dann zurücktreten müssen – und keiner von uns war bereit, das Gericht zu verlassen.“ Haarklauberei der rechtlichen Art. Die zwei waren selbstverständlich ein inniges Paar, das fast ein Jahr lang. Sie hatten auch geschäftliche Berührungspunkte am Bundesgericht, wie die NZZ herausgefunden hatte. Alles viel zu viel. Nicht für Donzallaz, der auch in diesem Punkt einen Hochseilakt aufführt. „Richterin van der Graaf und ich haben zu keinem Zeitpunkt im selben Gremium auch nur einen einzigen Fall entschieden. Die Frage der Befangenheit stellte sich faktisch also nicht.“ Monatelang unter der gleichen Bettdecke, und das soll keine Befangenheit bedeuten? „Auch Richter haben ein Recht auf ein Privatleben“, findet der bei der SVP längst in Ungnade gefallende Unparteiische im Tagi. „Es gab keine Rechtsgrundlage, welche die Offenlegung unserer Beziehung geboten hätte. Aus kollegialer Sicht hätten wir sie angesprochen, wenn wir Zweifel an der Legalität der Beziehung gehabt hätten. Aber wir hatten keine.“ Wer weiss besser, was Recht ist, als ein Bundesrichter. Respektive zwei. So geht das. Bald kommt das Bundesgericht selber mit einem Befund. Es läuft eine externe Untersuchung der Amour Fou von Lausanne.

insideparadeplatz.ch

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