Themen: Innen-Politik, Wirtschaft/Finanzen, KI/Digital
Regionen: International, Europa
Das Liechtensteiner Landgericht, die Landespolizei und der Liechtensteinische Bankenverband haben ein Memorandum of Understanding zur elektronischen Übermittlung von Bankunterlagen und Transaktionsdaten vereinbart. Es schafft einheitliche Rahmenbedingungen für die gesetzlich vorgesehene Herausgabe und Beschlagnahmung elektronischer Bankdaten. Im Zentrum stehen eine sichere Datenübermittlung sowie Konto- und Depottransaktionen in strukturierter, elektronisch weiterverarbeitbarer Form. Damit sollen Abläufe vereinheitlicht und umfangreiche Finanzinformationen effizienter analysiert werden. Der Bankenverband bezeichnet die Vereinbarung als konkreten Beitrag zur Verbrechensbekämpfung. Der stellvertretende Polizeichef Andreas Schädler erwartet von klar definierten Prozessen und strukturierten Daten eine gezieltere Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen.