Themen: Innen-Politik, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat hat eine Strafanzeige von Mike Bär gegen den Autor von Inside Paradeplatz, das Medium und Unbekannte nicht an die Hand genommen. Bär hatte eine Verletzung des Bankgeheimnisses beziehungsweise amtlich geheimer Verhandlungen geltend gemacht. Seine Anwältin reichte die Anzeige am 15. April ein, die Nichtanhandnahmeverfügung datiert vom 13. Juli. Die Staatsanwaltschaft hält die Vorwürfe für zu wenig konkret und verweist auf zahlreiche mögliche Quellen der publizierten Informationen, darunter auch Mitarbeitende der Finma; deren mögliche Rolle wäre durch die Bundesanwaltschaft zu prüfen. Zwangsmassnahmen gegen Journalisten erschienen den Ermittlern wenig erfolgversprechend, weil Quellenschutz und eine mögliche Siegelung von Unterlagen entgegenstünden. Die Anzeige betreffe Berichte über die MBaer Merchant Bank, deren Lizenz die Finma entzog und die geordnet liquidiert wird. Bär kann beim Zürcher Obergericht Beschwerde einreichen.