Themen: Innen-Politik, Ungleichheit
Regionen: Schweiz, Romandie
Im Berufungsprozess gegen vier Mitglieder der Familie Hinduja in Genf fordert die Staatsanwaltschaft harte Freiheitsstrafen: fünfeinhalb Jahre für die Eltern sowie viereinhalb Jahre für den Sohn Ajay und dessen Ehefrau. Erster Staatsanwalt Yves Bertossa hält die erstinstanzlichen Urteile für zu milde. Zusätzlich zum gewerbsmässigen Wucher verlangt er Schuldsprüche wegen Menschenhandels. Nach Auffassung der Anklage konnten die besonders verletzlichen Hausangestellten den schlechten Arbeitsbedingungen nicht wirksam zustimmen. Bertossa weist den Vorwurf zurück, das Verfahren sei ideologisch motiviert oder ein Prozess über soziale Ungleichheit. Die Verteidigung bezeichnet dagegen sowohl die beantragten als auch die erstinstanzlich ausgesprochenen Strafen als unverhältnismässig. Die Staatsanwaltschaft rechnet damit, dass die Beschuldigten eine Verurteilung nicht akzeptieren und das Land verlassen könnten; als wesentliche Folge bliebe ihnen dann eine eingeschränkte Reisefreiheit.