Themen: CH-Politik, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Der Bundesrat hat vier Verordnungen angepasst, damit Zivildienstleistende ab Januar in Zivilschutzorganisationen eingesetzt werden können, wenn die regulären kantonalen Bestände nicht ausreichen. Die Organisationen werden dafür als Einsatzbetriebe des Zivildienstes anerkannt. Die Regelung bestimmt Einsatzverfahren sowie Rechte und Pflichten der Zivildienstleistenden; ihre Zuteilung soll wie bei Zivilschützenden vorrangig nach Wohnort und Sprache erfolgen. Weitere Bestimmungen betreffen die Berechnung der Sollbestände, den Umgang mit Unterbeständen und eine verkürzte Grundausbildung für Freiwillige. Anlass ist der sinkende Personalbestand: Per 1. Januar 2025 umfasste der Zivilschutz 57'000 Angehörige statt der angestrebten 72'000. Bei jährlich rund 4'500 Rekrutierten könnte der Bestand ohne Trendwende bis 2030 auf 50'000 sinken. Das Parlament hatte die Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes im März des Vorjahres beschlossen.