Themen: Innen-Politik, Gesellschaft
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Ab 1. Januar 2027 können Ehepaare in der Schweiz wieder Doppelnamen führen. Die Regelung hebt eine Einschränkung auf, die seit der Abschaffung des Doppelnamens im Jahr 2013 bestand und von vielen Heiratswilligen bedauert worden war. Neu steht diese Möglichkeit beiden Partnern offen. Paare erhalten damit bei der Wahl ihres Familiennamens mehr Spielraum. Auch ein sogenannter Allianzname mit Bindestrich kann künftig als offizieller Name geführt werden. Als Beispiele für mögliche Namensformen werden Kombinationen wie Seiler Graf, Fehr Düsel und Leutenegger Oberholzer genannt. Die neuen Bestimmungen betreffen die Namensbildung von Paaren nach der Heirat und treten zu Beginn des Jahres 2027 in Kraft.