Themen: Innen-Politik, KI/Digital, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Das Bundesgericht hat dem Genfer Arbeitsamt recht gegeben und acht Einstelltage für einen 45-jährigen arbeitslosen Rechtsberater bestätigt. Der Mann hatte nach seiner Kündigung am 13. Dezember 2024 über die Weihnachtsfeiertage drei statt der verlangten fünf Bewerbungen eingereicht. Das Genfer Sozialversicherungsgericht hatte die Sanktion Ende 2025 reduziert, weil bis Ende Monat unter Abzug der kantonalen Feiertage nur zehn Arbeitstage verblieben seien. Das Bundesgericht hält dagegen fest, Arbeitssuchende müssten sofort und ohne Unterbruch nach Stellen suchen; dank E-Mail und Jobportalen seien Bewerbungen auch an Wochenenden und Feiertagen möglich. Parallel dazu führen Probleme mit einer neuen Seco-IT-Plattform seit Jahresbeginn zu verzögerten Taggeldzahlungen und Ausfällen von Job-Room. Der Genfer Gewerkschaftsbund und SP-Nationalrat Emmanuel Amoos kritisieren, Behörden verlangten strikte Kontrolle, obwohl ihre eigenen Leistungen weiterhin verspätet erfolgten.