Themen: Wirtschaft/Finanzen, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Zentralschweiz
Das Zuger Obergericht hat die Gewinnherausgabe von Ringier an Jolanda Spiess-Hegglin für vier als widerrechtlich beurteilte «Blick»-Artikel auf 139'228 Franken reduziert. Die erste Instanz hatte noch 309'531 Franken zuzüglich Zinsen zugesprochen. Die Prozesskosten werden je zur Hälfte verteilt; zudem strich die zweite Instanz geltend gemachte Kosten für anwaltliche Leistungen und ein Gutachten teilweise oder vollständig. Der Kommentar kritisiert das Urteil als problematisch für Schweizer Medien, weil Gerichte erstmals konkrete Gewinne einzelner Artikel berechnen müssten. Besonders beanstandet wird ein zugrunde gelegter Tausenderkontaktpreis von 40 Franken für Onlinewerbung. Der Autor hält diesen Wert für unrealistisch und rechnet vor, dass die daraus abgeleiteten durchschnittlichen Gewinne pro Onlineartikel zu einer Milliarde Franken Jahresgewinn für den «Blick» führen würden. Ringiers operativer Gewinn wird im Text dagegen auf etwa 70 Millionen Franken geschätzt. Auch Ringiers Prozessführung wird kritisiert.