Themen: Migration, Digitalisierung
Schon wieder hat sich Jolanda Spiess-Hegglin, nicht zuletzt dank ihrer Anwältin, eine schmerzliche Niederlage eingefangen. Ursprünglich wollte sie mal 500’000 Franken Genugtuung für „Blick“-Artikel über ihr Techtelmechtel an einer Feier in Zug vor 12 Jahren. Dann verlangte sie für fünf Artikel (von mehr als 150) genau 431’527 Franken Gewinnherausgabe. Die erste Zuger Instanz sprach ihr 309’531 Franken zuzüglich 5 Prozent Zins ab dem jeweiligen Veröffentlichungsdatum zu, plus 112’495.50 Franken Parteienentschädigung. ...