Themen: Innen-Politik, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Eine Uhrenfabrik verdächtigte einen Einrichter, 60 Gramm Goldspäne stehlen zu wollen. Ein Werkstattleiter hatte drei Beutel mit Goldspänen in einem Metallschrank entdeckt, dort als Köder liegen lassen und den Bereich per Kamera überwachen lassen. Die Aufnahme zeigte den Mitarbeiter rund 20 Sekunden ausserhalb des sichtbaren Bereichs am Schrank; bei der anschliessenden Durchsuchung von Spind und Auto fand die Polizei jedoch nichts. Dennoch wurde er nach einer Strafanzeige aus einer Sitzung abgeführt und fristlos entlassen. Das Bundesgericht beurteilte die Verdachtskündigung als unrechtmässig. Die Arbeitgeberin hätte den Vorfall unverzüglich sorgfältig abklären, den Arbeitnehmer anhören und ihn mit dem Videomaterial konfrontieren müssen. Sie muss ihm den Lohn bis zu einer ordentlichen Kündigung sowie 10’000 Franken Entschädigung zahlen. Im Strafverfahren wurde der Uhrmacher mangels Beweisen freigesprochen.