Themen: CH-Politik, Demokratie, Migration/Asyl
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt, International, Europa
Der Ständerat hat im Zusammenhang mit der Schutzklausel von Bilaterale III eine Zuwanderungsabgabe als Schutz- und Ausgleichsmassnahme beschlossen. Unternehmen sollen für unselbständig Erwerbende bis zu rund 4000 Franken pro Person bezahlen. Der Autor kritisiert, dass die Schweiz von in EU-Staaten ausgebildeten Fachkräften profitiere, ohne deren Ausbildungskosten abzugelten. 46 Prozent der EU-Arbeitskräfte in der Schweiz verfügten über einen tertiären Abschluss; bei den Ärztinnen und Ärzten liege ihr Anteil bei 41 Prozent. Zugleich sei der Mangel an Hausärzten und Pädiaterinnen auch Folge ungenügender Ausbildungskapazitäten und verzögernder Verfahren für FMH-Qualifikationen. Der Beitrag widerspricht zudem der Darstellung der EU als Bürokratiemonster und vergleicht deren Verwaltung mit jener von Bund und Kanton Zürich. Kritik richtet sich ferner gegen die Bezeichnung einer dynamischen Rechtsübernahme als automatisch: Bei Schengen-Weiterentwicklungen hätten Parlament und Volk wiederholt entscheiden können.