Themen: Demokratie, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Zentralschweiz
In zehn Zuger Gemeinden ohne Parlament wird die Stimmberechtigung an Gemeindeversammlungen unterschiedlich kontrolliert. Die Frage gewinnt an Bedeutung, wenn die Versammlungen grösser sind und sich die Personen im Saal nicht sämtlich persönlich kennen. Gemeindeversammlungen gehören für viele Einwohner zum demokratischen Alltag: Sie nehmen ihre politischen Pflichten wahr und treffen zugleich Menschen aus dem Dorf. Gerade unter diesen Bedingungen muss verhindert werden, dass Personen ohne Stimmrecht an Wahlen oder Abstimmungen teilnehmen. Im Fokus stehen deshalb die jeweiligen Kontrollverfahren und die Hürden für mögliche unrechtmässige Stimmabgaben. Ebenso relevant sind die Folgen, die einer Person bei einem Verstoss drohen. Die Stadt Zug gehört nicht zu den zehn Fällen, weil sie als einzige Zuger Gemeinde über ein Parlament verfügt. Einzelne Gemeinden setzen dabei auf eine persönliche Begrüssung durch den Gemeindepräsidenten.