Themen: CH-Politik, Leben, Umwelt
Regionen: Schweiz, Bern/Freiburg
Frutigen stimmt am 27. September erneut über die planerische Grundlage für die Sport- und Freizeitanlagen beim Frutigresort ab. Die vierte Änderung der Zone mit Planungspflicht Nr. 4 ist nötig, weil die konkretisierte Bestvariante bei Gestaltung, Anordnung und Dimensionierung der Gebäude von bisherigen Vorgaben abweicht. Besonders betrifft dies Gebäudehöhen, Dachformen und Abstände. Zwischen Frutighus und Hallenbad ist ein Verbindungsbau mit gemeinsamem Empfang, Grossküche, Wäscherei, Lagerräumen und Garderoben geplant. Ergänzend sind Seminarräume, Hotelzimmer und eine Mehrzweckhalle vorgesehen. Campingplatz und Bungalows sollen über den Sportweg erschlossen werden. Dessen Abschnitt und eingeschlossene Waldflächen werden in den ZPP-Perimeter aufgenommen. Für die Planung sind formelle Rodungen von 214 Quadratmetern sowie eine flächengleiche Ersatzaufforstung in der Lische vorgesehen. Während Mitwirkung und Auflage gingen laut Gemeinde keine Eingaben oder Einsprachen ein.