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Erwin Sperisen n’a rien d’un innocent aux yeux du Tribunal fédéral

letemps.ch
Erwin Sperisen n’a rien d’un innocent aux yeux du Tribunal fédéral

Themen: Innen-Politik, Krieg&Frieden

Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt, International, Westasien

Das Bundesgericht weist die Beschwerde von Erwin Sperisen ab und bestätigt seine Haftstrafe von 14 Jahren. Der schweizerisch-guatemaltekische Doppelbürger war als Chef der guatemaltekischen Zivilpolizei an den Ereignissen im Gefängnis Pavón beteiligt, bei denen sieben einflussreiche Häftlinge getötet wurden. Die kantonalen Richter sahen es als erwiesen an, dass er über das Vorgehen eines eingesetzten Tötungskommandos informiert war, den Plan einer «sozialen Säuberung» mittrug und die Verschleierung der Tatorte ermöglichte. Sperisen war am 12. September 2024 nach einem vierten Prozess erneut verurteilt worden. Dieser war nötig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wegen Äusserungen der Gerichtspräsidentin zwischen zwei Berufungsverfahren eine Verletzung des Rechts auf ein unparteiisches Gericht festgestellt hatte. Das Bundesgericht erkennt keine Verletzung der Unschuldsvermutung und keine willkürliche Würdigung der Beweise. Die lange Verfahrensdauer führt es auch auf die intensive Verteidigung zurück.

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