Themen: Demokratie, CH-Politik
Regionen: Schweiz, Basel/NWCH
Ein Rechtsgutachten des Zentrums für Demokratie Aarau bestätigt die rechtliche Zulässigkeit eines Basler Bevölkerungsrats. Für ein Pilotprojekt sei keine Verfassungsänderung nötig; ein Gesetz mit einer Pilotklausel genüge. Der Rat soll aus zufällig ausgelosten Bürgerinnen und Bürgern bestehen und ausdrücklich auch Personen ohne Stimmrecht einbeziehen. Sie sollen politische Ideen diskutieren. Damit erhält das Vorhaben, das auf neue Formen demokratischer Beteiligung zielt, rechtlichen Rückenwind. Wie das Projekt konkret aufgegleist wird, soll bis Anfang 2027 entschieden werden. Das Stimmvolk hat dabei das letzte Wort.