Themen: CH-Politik, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Das Parlament schafft Abgangsentschädigungen für Topkader der Bundesverwaltung grundsätzlich ab. Nachdem der Ständerat die Gesetzesänderung unterstützt hatte, stimmte auch der Nationalrat am Donnerstag mit 155 zu 0 Stimmen bei 27 Enthaltungen zu. Damit sollen solche Entschädigungen künftig nicht mehr zulässig sein. Ausnahmen bleiben vorgesehen, wenn eine Person wegen einer Reorganisation entlassen wird und die Kündigung nicht selbst verschuldet hat. Der Bundesrat hatte sich dafür ausgesprochen, die Abgangsentschädigungen beizubehalten. Er begründete dies damit, dass sie die Kündigung von Topkadern in bestimmten Fällen erleichterten.