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Meinungsfreiheit Schweiz: Welche Werbung im Zug verboten ist

beobachter.ch
Meinungsfreiheit Schweiz: Welche Werbung im Zug verboten ist

Themen: Innen-Politik, Demokratie

Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt

Die SBB dürfen politische Plakate in ihren Zügen grundsätzlich nicht ablehnen, nur weil deren Haltung umstritten ist oder einzelnen Passagieren missfällt. Als staatsnahes Unternehmen sind sie an Grundrechte gebunden und müssen unterschiedliche politische Positionen gleich behandeln. Würde die Bahn nur Werbung einer Seite zulassen und Plakate eines Gegenkomitees blockieren, wäre dies problematisch. Ein früherer Entscheid des Bundesgerichts betraf ein israelkritisches Plakat, das die SBB nach drei Tagen wieder entfernt hatten. Das Gericht rügte die Bahn und wertete die Entfernung als Verletzung der Meinungsfreiheit. Ein Verbot ist hingegen möglich, wenn ein Plakat konkret gegen Gesetze verstösst, zu Gewalt aufruft oder ein Sicherheitsrisiko schafft. Reisende haben keinen Anspruch darauf, im öffentlichen Raum von kontroversen oder abweichenden politischen Auffassungen verschont zu bleiben.

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