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Polizei miss­achtet Menschen­rechte – und kann sich nicht daran erinnern

Das Lamm
Polizei miss­achtet Menschen­rechte – und kann sich nicht daran erinnern

Themen: Innen-Politik, Gesellschaft

Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur

Das Bundesgericht hat einer Aktivistin Recht gegeben, die am 1. Mai 2020 nach einer Flyeraktion gegen häusliche Gewalt in Zürich festgenommen worden war. Die Stadtpolizei hielt sie und vier weitere Frauen fest, durchsuchte sie, beschlagnahmte Material und verlangte Fingerabdrücke. Anna C. wurde mit Kabelbindern gefesselt, mehrere Stunden festgehalten, fotografiert und weggewiesen. Nach einem mehrjährigen Instanzenzug stellte das Bundesgericht im August 2026 fest, dass bereits die Festnahme rechtswidrig war. Es beanstandete zudem die Fesselung, das Fotografieren und den ungenügenden Sichtschutz beim Toilettengang. Von der Frau sei keine konkrete Gefahr ausgegangen; die Aktion sei friedlich gewesen. Die Behandlung verletzte laut Urteil Artikel 10 der Bundesverfassung und Artikel 3 der EMRK. Die Polizei hatte zunächst Vorwürfe bestritten, beteiligte Beamte erst spät befragt und deren Aussagen nicht protokolliert. Das Zwangsmassnahmengericht wertete dies als Verletzung der Untersuchungspflicht.

Das Lamm

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