Themen: Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Zwei Schweizer im Alter von 19 und 21 Jahren sind nach einer nicht bewilligten Demonstration in Zürich zu vier beziehungsweise sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Zürcher Staatsanwaltschaft erliess gegen sie Strafbefehle wegen Landfriedensbruchs, Gewalt oder Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Sachbeschädigung. Die beiden wurden in der Nacht von Samstag auf Sonntag während der Proteste im Bereich der Langstrasse angehalten und hatten Waffen bei sich. Ihnen wird zudem vorgeworfen, sich an Angriffen auf mehrere Personen, darunter Polizeikräfte, sowie an Verwüstungen beteiligt zu haben. Weiter wurden sie wegen Verstosses gegen das Vermummungsverbot schuldig gesprochen. Gegen die Strafbefehle kann Einsprache erhoben werden; in diesem Fall kann ein Gerichtsverfahren folgen.