Themen: CH-Politik, Demokratie
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt, International, Europa
Das Rahmenabkommen verschleiert nach dieser Analyse einen institutionellen Souveränitätstransfer von der Schweiz zur Europäischen Union hinter formellen Garantien für Autonomie, direkte Demokratie und richterliche Unabhängigkeit. Gestützt auf Theorien symbolischer Gesetzgebung wird argumentiert, politische Kommunikation könne rechtliche Bindungen verharmlosen und damit eine Selbsttäuschung fördern. Bei der dynamischen Rechtsübernahme bleibe der nationale Gesetzgebungsprozess zwar formell bestehen, doch müsse die Schweiz neues Binnenmarktrecht übernehmen, um sektoriellen Marktzugang zu sichern. Ein Mitspracherecht ohne Stimmrecht und ein theoretisches Opting-out änderten daran wenig, weil eine Verweigerung Gegenmassnahmen auslösen könne. Auch die als Zwei-Pfeiler-System bezeichnete Überwachung sei wegen des Klagerechts der EU-Kommission keine gleichwertige Selbstkontrolle. Beim Schiedsgericht liege die verbindliche Auslegung von EU-Recht letztlich beim EuGH. Das Bundesgericht sei vom Verfahren ausgeschlossen, obwohl seine Urteile mittelbar betroffen sein könnten. Die Konstruktion wahre damit nach aussen demokratische und staatspolitische Formen, während sich die materielle Deutungs- und Entscheidungsmacht verschiebe.