Themen: Innen-Politik, Leben
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Wer bei einem Rotlicht erst hinter der weissen, ununterbrochenen Haltelinie zum Stillstand kommt, missachtet das Lichtsignal. Die Signalisationsverordnung verlangt, dass Fahrzeuge vor der Haltelinie anhalten; der vorderste Fahrzeugteil darf sie nicht überragen. Bereits Vorderräder jenseits der Linie genügen damit für einen Verstoss, auch wenn niemand gefährdet wurde. Für diesen Fall ist eine Ordnungsbusse von 250 Franken rechtmässig. Ordnungsbussen setzen keine konkrete Verkehrsgefährdung voraus. Der Betrag sollte fristgerecht bezahlt werden. Andernfalls wird ein ordentliches Verfahren eingeleitet, das erfahrungsgemäss zusätzliche Kosten von mehreren Hundert Franken verursachen kann.