Themen: CH-Politik, Klima&Energie, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Der Bundesrat setzt die Motion des Luzerner FDP-Nationalrats Peter Schilliger um und will Temporeduktionen auf verkehrsorientierten Strassen stärker begrenzen. Künftig soll ein Gutachten belegen, dass Tempo 30 auf Hauptachsen keinen unerwünschten Ausweichverkehr in Wohnquartiere auslöst. Zudem soll auf solchen Strassen grundsätzlich kein Rechtsvortritt gelten; Fussgängerstreifen sollen weiterhin signalisiert werden können. Die Anpassung der Signalisationsverordnung ist auf den 1. Oktober 2026 vorgesehen. Für Zürich sind die Folgen offen. Die Zürcher Stimmberechtigten nahmen 2025 die Mobilitätsinitiative an, welche die Zuständigkeit für Geschwindigkeitsanordnungen auf überkommunalen Strassen dem Kanton zuweist. Die Beschwerde der Stadt ist materiell noch nicht entschieden. Zugleich leben in Zürich laut Darstellung 125'000 Menschen in Häusern mit überschrittenen Strassenlärm-Grenzwerten. Tempo 30 verursacht bei mehreren Buslinien Mehrkosten. Ein Nachtragskredit von 113'000 Franken wurde jedoch nicht benötigt, weil Budgetannahmen von VBZ und ZVV unterschiedlich waren; die Stadt trägt die Kosten weiterhin.