Themen: Innen-Politik, Gesellschaft
Regionen: Schweiz, Bern/Freiburg, International, Russland/Eurasien
Das Bundesgericht hat einer Mutter erlaubt, mit ihrem Sohn Verwandte in Russland zu besuchen, obwohl der Vater die Reise untersagt hatte. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist für Reisen in Risikoländer grundsätzlich die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich. Der Vater aus dem Kanton Freiburg hatte sich gegen die Reise gewandt und vor dem Bezirksgericht Saane recht erhalten. Dieses stützte sich auf die Reisewarnungen des Bundes. Das Bundesgericht hob diese Beurteilung jedoch auf und liess die Reise zu. Eine behördliche Reisewarnung genüge für sich allein nicht, um eine Reisebeschränkung zu begründen. Das Urteil trägt die Nummer 5A_808/2026 und datiert vom 30. September 2026.