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Sozialhilfe Schweiz: Das gilt, wenn die Wohnung zu teuer ist

beobachter.ch
Sozialhilfe Schweiz: Das gilt, wenn die Wohnung zu teuer ist

Themen: Innen-Politik, Gesellschaft

Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt

Ein Sozialamt darf unterstützte Personen zum Umzug in eine günstigere Wohnung verpflichten, wenn die Wohnkosten deutlich über dem anerkannten Betrag liegen. Zwar besteht eine gewisse Entscheidungsfreiheit, kleinere Mietzinsüberschreitungen aus dem Grundbedarf zu bezahlen. Bei einer Differenz von 420 Franken ist diese Grenze jedoch klar überschritten. Mehrere Gerichte haben bestätigt, dass ein erheblicher Anteil des Grundbedarfs nicht für die Miete verwendet werden darf. Dieser Betrag soll den täglichen Lebensunterhalt sichern, insbesondere Essen, Kleidung und Körperpflege. Wird ein wesentlicher Teil dafür abgezweigt, kann die zweckmässige Verwendung der Sozialhilfegelder nicht mehr gewährleistet sein und das Existenzminimum wird gefährdet. Leben Kinder im Haushalt, gelten beim Schutz des Grundbedarfs strengere Anforderungen. Das Sozialamt kann deshalb eine Auflage für einen Wohnungswechsel erteilen.

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