Themen: Demokratie, Partei-Politik, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Basel/NWCH
Für das Präsidium der Strafabteilung des Basler Appellationsgerichts steht im September eine Volkswahl an. Die Kolumne argumentiert, bei hohen staatlichen Ämtern müsse das Wahlverfahren gewährleisten, dass fachlich geeignete Personen gewählt werden. Parteien hätten dabei eine besondere Verantwortung, weil das Stimmvolk die juristische Spezialisierung der Kandidierenden kaum selbst beurteilen könne. Bei nebenamtlichen Richterinnen und Richtern prüfe in Basel eine Wahlvorbereitungskommission die Eignung; Gerichtspräsidien würden hingegen direkt gewählt. Kritisiert wird die Nomination eines SP-Kandidaten, der als Gerichtsschreiber am Sozialversicherungsgericht und nebenamtlicher Richter tätig sei, aber keine ausgewiesene Spezialisierung im Strafrecht habe. Für Strafverfahren seien besondere Kenntnisse nötig, da Urteile über Schuld, Strafmass und einschneidende Folgen für betroffene Personen entscheiden. Die SP hätte nach dieser Einschätzung auf eine Kandidatur verzichten sollen, falls keine qualifizierte strafrechtliche Fachperson verfügbar sei.